
Rechtssichere Abwicklung von Spezialgeschäften im Autohandel
Export, Ankauf & Sonderfälle
ZusammenfassungTL;DR
Beim Fahrzeugexport gelten besondere Regelungen: Ausfuhrlieferungen sind umsatzsteuerfrei bei ordnungsgemäßem Nachweis (Gelangensbestätigung für EU, ATLAS-Ausgangsvermerk für Drittländer). Beim Ankauf von Privatpersonen ist die Differenzbesteuerung möglich. Sonderfälle wie US-Reimporte, Oldtimer und Wohnmobile erfordern spezielle rechtliche Prüfung.
- •Export: Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhrnachweis
- •Ankauf: Differenzbesteuerung bei Privat-Ankauf
- •US-Reimporte: Typgenehmigung und Zollabwicklung prüfen
- •Oldtimer/Wohnmobile: Besondere Gewährleistungsregeln
Spezialgeschäfte rechtssicher abwickeln
Beim Export, Ankauf und Handel mit Spezialfahrzeugen gelten besondere rechtliche Regelungen. Wir unterstützen Sie bei allen Sonderfällen im Autohandel.
Gewährleistungsausschluss möglich
Bei Export oft zulässig
Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Ausfuhrnachweis erforderlich
Vertragsrecht des Ziellandes
Kann anwendbar sein
Besondere Dokumentationspflichten
Export-Nachweise sichern
Umsatzsteuerkaution beim Fahrzeugexport
Beim Export in Drittländer und EU-Staaten müssen Händler oft eine Umsatzsteuerkaution hinterlegen. Erfahren Sie, wie Sie diese zurückerhalten und welche Nachweise erforderlich sind.
Mehr zur Umsatzsteuerkaution →Beim Ankauf von Fahrzeugen – sei es von Privat oder von anderen Händlern – sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Eigentumsverhältnisse klären
Sicherungsübereignung prüfen
Zustand dokumentieren
Fotodokumentation erstellen
Gewährleistungsansprüche sichern
Gegenüber dem Verkäufer
Rückgriffsrechte regeln
Vertraglich absichern
Bei US-Reimporten mit "total loss" oder "salvage title" gelten besondere Aufklärungspflichten. Sie müssen den Käufer über die Vorgeschichte des Fahrzeugs informieren.
Risiken bei fehlender Aufklärung
- • Arglistige Täuschung (§ 123 BGB)
- • Schadensersatzansprüche des Käufers
- • Strafrechtliche Konsequenzen (Betrug)
Angaben zum Originalzustand
Müssen korrekt sein
H-Zulassung als Beschaffenheit
Vertraglich vereinbaren
Restaurierungshistorie
Lückenlos dokumentieren
Gutachten zur Wertermittlung
Von anerkannten Sachverständigen
Bei Wohnmobilen treten häufig spezielle Mängel auf, die besondere Aufmerksamkeit erfordern:
Wasserschäden & Feuchtigkeit
Häufigster Mangel bei Wohnmobilen
Vornutzung als Mietfahrzeug
Aufklärungspflicht beachten
Zulassungshindernisse
Überladung prüfen
Gasprüfung & TÜV-Abnahme
Vor Verkauf sicherstellen
Beratung zu Spezialgeschäften
Wir beraten Sie zu allen Sonderfällen und erstellen rechtssichere Vertragswerke für Ihre speziellen Geschäftsfelder. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
