Die Autohauskanzlei
Kaufpreisminderung

Berechnung der Minderung, merkantile Wertminderung und praktische Tipps für Händler zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.

Kaufpreisminderung

Wichtig für Händler

Der Käufer kann statt Rücktritt oder Nacherfüllung die Kaufpreisminderung verlangen. Die Minderung richtet sich nach dem Verhältnis des Wertes der mangelfreien zur mangelhaften Sache. Eine Kulanzlösung kann oft günstiger sein als ein Gerichtsverfahren.

Was ist Minderung?

Bei einem Sachmangel kann der Käufer statt Rücktritt oder Nacherfüllung die Minderung des Kaufpreises verlangen (§ 441 BGB). Die Minderung ist eine dauerhafte Herabsetzung des Kaufpreises, die dem Minderwert des Fahrzeugs entspricht.

Berechnung der Minderung

Die Minderung wird nach einer mathematischen Formel berechnet:

Minderungsformel

Kaufpreis × (Wert mangelfrei - Wert mangelhaft) / Wert mangelfrei

= Minderungsbetrag

Beispielrechnung:

  • • Kaufpreis: 20.000 €
  • • Wert mangelfrei: 20.000 €
  • • Wert mangelhaft (Gutachten): 16.000 €
  • • Minderung: 20.000 € × (20.000 € - 16.000 €) / 20.000 € = 4.000 €

→ Der Käufer kann 4.000 € Minderung verlangen (20% des Kaufpreises)

Merkantile Wertminderung

Zusätzlich zur technischen Wertminderung kann der Käufer die merkantile Wertminderung geltend machen. Dies ist der Wertverlust, der durch die bloße Tatsache entsteht, dass das Fahrzeug einen Mangel hatte – selbst wenn dieser behoben wurde.

Fälle mit merkantiler Wertminderung
  • Unfallschäden (auch nach Reparatur)
  • Motorschäden (Vertrauensverlust)
  • Getriebeschäden
  • Lackschäden (Neulackierung)
  • Wasserschäden
Keine merkantile Wertminderung
  • Bagatellmängel (Kratzer, kleine Dellen)
  • Verschleißteile (Bremsen, Reifen)
  • Elektronikfehler (nach Behebung)
  • Servicearbeiten (Ölwechsel, Inspektion)

Gutachterkosten

Zur Berechnung der Minderung ist oft ein Sachverständigengutachten erforderlich. Die Kosten trägt grundsätzlich der Käufer, es sei denn:

Gutachterkosten als Schadensersatz:

  • Händler hat den Mangel arglistig verschwiegen → Schadensersatzanspruch
  • Händler hat Nacherfüllung verweigert → Gutachten zur Schadensermittlung notwendig
  • Gutachten war zur Rechtsverfolgung erforderlich → Erstattung im Rahmen von Schadensersatz

Minderung vs. Rücktritt

Der Käufer kann zwischen Minderung und Rücktritt wählen. Für Sie als Händler ist die Minderung oft die günstigere Alternative:

Vorteile Minderung (für Händler)
  • Fahrzeug bleibt beim Käufer
  • Keine Rückabwicklung
  • Keine Nutzungsentschädigung
  • Oft geringerer Betrag als Rücktritt
Nachteile Rücktritt (für Händler)
  • Vollständige Kaufpreisrückzahlung
  • Fahrzeug zurücknehmen (oft beschädigt)
  • Nutzungsentschädigung schwer durchsetzbar
  • Wiederverkauf oft mit Verlust

Verhandlungsstrategie für Händler

Sofortmaßnahmen
  • Eigenes Gutachten einholen
  • Minderungsbetrag selbst berechnen
  • Vergleichsangebot unterbreiten
  • Kulanzlösung prüfen
Verhandlungstipps
  • Schnelle Reaktion zeigt Entgegenkommen
  • Vergleich oft günstiger als Prozess
  • Ratenvereinbarung anbieten
  • Schriftliche Vereinbarung treffen

Fragen zur Minderung?

Unsere Fachanwälte beraten Sie bei der Berechnung und Verhandlung von Minderungsansprüchen.

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