
Professionelle Durchsetzung offener Forderungen
Forderungsinkasso für Kfz-Werkstätten
ZusammenfassungTL;DR
Forderungsinkasso ist die professionelle Durchsetzung offener Forderungen. Der Prozess beginnt mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren, gefolgt vom gerichtlichen Mahnverfahren und endet bei Bedarf mit der Zwangsvollstreckung. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Die Kosten trägt bei erfolgreicher Durchsetzung der Schuldner.
- •Außergerichtliches Mahnverfahren: 2-4 Wochen
- •Gerichtliches Mahnverfahren: 4-8 Wochen
- •Kosten trägt bei Erfolg der Schuldner
- •Verzugszinsen: 9% über Basiszinssatz (B2B) oder 5% (B2C)
Der Inkasso-Prozess
Im ersten Schritt senden wir eine professionelle Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Viele Forderungen werden bereits in dieser Phase beglichen, da die Einschaltung eines Anwalts den Ernst der Lage verdeutlicht.
Wenn die außergerichtliche Mahnung erfolglos bleibt, beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid. Dieser wird vom Gericht zugestellt und hat deutlich mehr Druck als eine außergerichtliche Mahnung.
Mit dem Vollstreckungsbescheid können wir die Zwangsvollstreckung einleiten. Dabei werden Konten gepfändet, Lohn gepfändet oder bewegliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher gepfändet.
Kosten und Gebühren
Anwaltsgebühren
Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig von der Forderungshöhe. Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt der Schuldner die Kosten.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten für das Mahnverfahren sind ebenfalls abhängig von der Forderungshöhe und werden bei Erfolg vom Schuldner erstattet.
Verzugszinsen
Zusätzlich zur Hauptforderung können Sie Verzugszinsen geltend machen: 9% über Basiszinssatz bei Geschäftskunden, 5% bei Verbrauchern. Plus 40 EUR Verzugspauschale.
Besonderheiten bei Werkstätten
Als Werkstatt haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht am reparierten Fahrzeug, solange der Kunde nicht zahlt. Dies ist ein wichtiges Druckmittel, das Sie nutzen sollten. Wichtig: Informieren Sie den Kunden schriftlich über die Zurückbehaltung und die entstehenden Standkosten.
Bei Mängeleinwendungen des Kunden wird es komplizierter. Wenn der Kunde behauptet, die Reparatur sei mangelhaft, muss zunächst geklärt werden, ob die Forderung berechtigt ist. Hier ist rechtliche Beratung wichtig, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Häufige Fragen
Ein Inkassoverfahren ist sinnvoll, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt. Warten Sie nicht zu lange – je früher Sie handeln, desto höher sind die Erfolgsaussichten. Ideal ist der Start 2-4 Wochen nach Fälligkeit.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind abhängig von der Forderungshöhe. Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt der Schuldner die Kosten. Wir bieten auch Pauschalpreise für Standardfälle an.
Das außergerichtliche Mahnverfahren dauert 2-4 Wochen. Das gerichtliche Mahnverfahren weitere 4-8 Wochen. Die Zwangsvollstreckung kann je nach Vermögenslage des Schuldners mehrere Monate dauern.
Bei Insolvenz müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Erfolgsaussichten sind dann deutlich geringer, da nur eine Quote ausgezahlt wird. Wichtig: Schnell handeln, um Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Ja, ab Verzugseintritt können Sie Verzugszinsen verlangen. Bei Geschäftskunden: 9% über Basiszinssatz. Bei Verbrauchern: 5% über Basiszinssatz. Zusätzlich können Sie eine Verzugspauschale von 40 EUR geltend machen.
Wenn der Kunde die Forderung bestreitet (z.B. wegen angeblicher Mängel), muss zunächst die Berechtigung der Forderung geklärt werden. Hier ist rechtliche Beratung wichtig, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
