
Oldtimerkauf & Gewährleistung
Spezialisierte Beratung zu Mängelrechten beim Kauf klassischer Fahrzeuge und Youngtimer
Als Oldtimerhändler stehen Sie vor besonderen rechtlichen Herausforderungen: Käufer haben häufig hohe Erwartungen an Originalität, Matching Numbers und Restaurierungszustände. Gewährleistungsansprüche können bei klassischen Fahrzeugen besonders teuer werden.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung, professionellen Abwehr unberechtigter Mängelrügen und der Durchsetzung Ihrer Regressansprüche beim Vorlieferanten. Schützen Sie Ihre Marge durch klare rechtliche Strukturen.
Unsere Expertise: Schnelle Triage, klare Handlungsempfehlungen und kompromisslose Vertretung Ihrer Interessen als Oldtimerhändler.
Typische Probleme beim Oldtimerkauf
Falsche Angaben zu Baujahr und Erstzulassung
Nicht originale Bauteile oder falscher Motor
Versteckte Unfallschäden oder Rostschäden
Fehlende H-Kennzeichen-Zulassungsfähigkeit
Nicht zugesicherte Originalität
Manipulierter Tachostand
Fehlende Matching Numbers
Gewährleistungsausschluss beim Oldtimerkauf
Privatkauf
Beim Kauf von privat kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden („gekauft wie gesehen").
Aber: Der Ausschluss greift nicht bei vereinbarter Beschaffenheit oder arglistig verschwiegenen Mängeln!
Händlerkauf
Beim Kauf vom Händler kann die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden.
Gewährleistungsfrist: 1 Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen (kann nicht weiter verkürzt werden).
BGH-Urteil: Gewährleistungsausschluss bei vereinbarter Funktionst üchtigkeit
Der BGH hat klargestellt, dass ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit gilt. Wurde die Funktionstüchtigkeit zugesichert, haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss.
Vereinbarte Beschaffenheit beim Oldtimer
Beim Oldtimerkauf sind oft besondere Eigenschaften vereinbart, für deren Richtigkeit der Verkäufer auch bei Gewährleistungsausschluss haftet:
Originalität
Matching Numbers, Originalmotor, originale Lackierung
Unfallfreiheit
Keine Unfallschäden, keine Blecharbeiten
Restaurierungszustand
Vollrestauriert, Zustand 1-2, H-Kennzeichen-fähig
Laufleistung
Originaler Tachostand, niedrige Laufleistung
Aktuelle Rechtsprechung
Falscher Motor im Oldtimer
Das LG Mannheim entschied, dass ein falscher Motor im Oldtimer ein Sachmangel ist, auch wenn das Fahrzeug ansonsten funktionstüchtig ist. Der Käufer kann Nacherfüllung oder Rücktritt verlangen.
Verschwiegene Erstzulassung im Ausland
Wurde ein Oldtimer als „Erstbesitz Deutschland" verkauft, tatsächlich aber zuerst in Italien zugelassen, kann dies einen Sachmangel darstellen, insbesondere wenn dadurch die Originalität beeinträchtigt ist.
Gewährleistungsstreit bei Oldtimern?
Wir verteidigen Oldtimerhändler bundesweit gegen unberechtigte Mängelrügen und setzen Ihre Regressansprüche durch. Schnelle Triage in 15 Minuten.
