
US-Reimporte & Fahrzeugimport
Spezialisierte Beratung für Händler bei Mängelrügen und Gewährleistungsansprüchen im US-Import-Geschäft
Als Händler von US-Reimporten stehen Sie vor besonderen Herausforderungen: Kunden reklamieren versteckte Unfallschäden, berufen sich auf Flutfahrzeug-Verdacht oder fordern Rücktritt wegen Zulassungsproblemen. Die Beweislage bei US-Fahrzeugen ist oft komplex.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung für US-Importe, professionellen Abwehr unberechtigter Mängelrügen und der Durchsetzung Ihrer Regressansprüche beim Vorlieferanten. Schützen Sie Ihre Marge durch klare rechtliche Strukturen.
Unsere Expertise: Schnelle Triage, klare Handlungsempfehlungen und kompromisslose Vertretung Ihrer Interessen als US-Import-Händler.
Typische Risiken bei US-Importen
Falsche Angaben zur Herkunft und Vorgeschichte
Versteckte Unfallschäden aus den USA
Probleme mit der Zulassung in Deutschland
Nicht EU-konforme Ausstattung
Manipulierter oder unklarer Tachostand
Fehlende oder gefälschte Fahrzeugpapiere
Salzwasserschäden (Flutfahrzeuge)
Besonderheiten bei US-Importen
Carfax & Fahrzeughistorie
In den USA werden Unfallschäden und andere Ereignisse in Datenbanken wie Carfax oder AutoCheck dokumentiert.
Händler müssen über bekannte Unfallschäden aufklären. Verschweigen sie diese, kann dies einen Sachmangel darstellen.
Salvage Title & Total Loss
Fahrzeuge mit Salvage Title oder Total Loss Status wurden in den USA als Totalschaden eingestuft.
Der Verkauf solcher Fahrzeuge ohne entsprechende Aufklärung stellt einen erheblichen Sachmangel dar.
Flutfahrzeuge (Flood Damage)
Nach Hurrikans und Überschwemmungen in den USA gelangen viele Flutfahrzeuge auf den Markt. Diese Fahrzeuge weisen häufig versteckte Schäden an Elektronik, Motor und Karosserie auf. Der Verkauf eines Flutfahrzeugs ohne entsprechende Aufklärung ist ein erheblicher Sachmangel.
Gewährleistung bei US-Importen
Kauf vom Händler
Beim Kauf vom gewerblichen Händler gelten die normalen Gewährleistungsfristen:
- 2 Jahre bei Neufahrzeugen
- 1 Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen (kann vereinbart werden)
- Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden
Kauf von privat
Beim Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden („gekauft wie gesehen").
Aber: Der Ausschluss greift nicht bei vereinbarter Beschaffenheit oder arglistig verschwiegenen Mängeln (z.B. bekannter Unfallschaden, Flutfahrzeug).
Beweislastumkehr
Bei Mängeln, die binnen 12 Monaten nach Übergabe auftreten, wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.
Zulassung in Deutschland
US-Fahrzeuge müssen für die Zulassung in Deutschland bestimmte Anforderungen erfüllen. Probleme bei der Zulassung können einen Sachmangel darstellen, wenn der Händler zugesichert hat, dass das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann.
Erforderliche Anpassungen
- EU-konforme Beleuchtung
- Geschwindigkeitsmesser in km/h
- Abgasnormen (Euro-Norm)
- TÜV-Abnahme
Kosten und Aufwand
Die Anpassung und Zulassung eines US-Fahrzeugs kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Hat der Händler zugesichert, dass das Fahrzeug ohne weiteres zugelassen werden kann, muss er diese Kosten tragen.
Mängelrügen bei US-Importen?
Wir verteidigen US-Import-Händler bundesweit gegen unberechtigte Gewährleistungsansprüche und setzen Ihre Regressforderungen durch. Schnelle Triage in 15 Minuten.
