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US-Reimporte Rechtsberatung
Beratungsfeld

US-Reimporte & Fahrzeugimport

Spezialisierte Beratung für Händler bei Mängelrügen und Gewährleistungsansprüchen im US-Import-Geschäft

Als Händler von US-Reimporten stehen Sie vor besonderen Herausforderungen: Kunden reklamieren versteckte Unfallschäden, berufen sich auf Flutfahrzeug-Verdacht oder fordern Rücktritt wegen Zulassungsproblemen. Die Beweislage bei US-Fahrzeugen ist oft komplex.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung für US-Importe, professionellen Abwehr unberechtigter Mängelrügen und der Durchsetzung Ihrer Regressansprüche beim Vorlieferanten. Schützen Sie Ihre Marge durch klare rechtliche Strukturen.

Unsere Expertise: Schnelle Triage, klare Handlungsempfehlungen und kompromisslose Vertretung Ihrer Interessen als US-Import-Händler.

Typische Risiken bei US-Importen

Falsche Angaben zur Herkunft und Vorgeschichte

Versteckte Unfallschäden aus den USA

Probleme mit der Zulassung in Deutschland

Nicht EU-konforme Ausstattung

Manipulierter oder unklarer Tachostand

Fehlende oder gefälschte Fahrzeugpapiere

Salzwasserschäden (Flutfahrzeuge)

Besonderheiten bei US-Importen

Carfax & Fahrzeughistorie

In den USA werden Unfallschäden und andere Ereignisse in Datenbanken wie Carfax oder AutoCheck dokumentiert.

Händler müssen über bekannte Unfallschäden aufklären. Verschweigen sie diese, kann dies einen Sachmangel darstellen.

Salvage Title & Total Loss

Fahrzeuge mit Salvage Title oder Total Loss Status wurden in den USA als Totalschaden eingestuft.

Der Verkauf solcher Fahrzeuge ohne entsprechende Aufklärung stellt einen erheblichen Sachmangel dar.

Flutfahrzeuge (Flood Damage)

Nach Hurrikans und Überschwemmungen in den USA gelangen viele Flutfahrzeuge auf den Markt. Diese Fahrzeuge weisen häufig versteckte Schäden an Elektronik, Motor und Karosserie auf. Der Verkauf eines Flutfahrzeugs ohne entsprechende Aufklärung ist ein erheblicher Sachmangel.

Gewährleistung bei US-Importen

Kauf vom Händler

Beim Kauf vom gewerblichen Händler gelten die normalen Gewährleistungsfristen:

  • 2 Jahre bei Neufahrzeugen
  • 1 Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen (kann vereinbart werden)
  • Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden

Kauf von privat

Beim Privatkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden („gekauft wie gesehen").

Aber: Der Ausschluss greift nicht bei vereinbarter Beschaffenheit oder arglistig verschwiegenen Mängeln (z.B. bekannter Unfallschaden, Flutfahrzeug).

Beweislastumkehr

Bei Mängeln, die binnen 12 Monaten nach Übergabe auftreten, wird vermutet, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren. Der Händler muss das Gegenteil beweisen.

Zulassung in Deutschland

US-Fahrzeuge müssen für die Zulassung in Deutschland bestimmte Anforderungen erfüllen. Probleme bei der Zulassung können einen Sachmangel darstellen, wenn der Händler zugesichert hat, dass das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden kann.

Erforderliche Anpassungen

  • EU-konforme Beleuchtung
  • Geschwindigkeitsmesser in km/h
  • Abgasnormen (Euro-Norm)
  • TÜV-Abnahme

Kosten und Aufwand

Die Anpassung und Zulassung eines US-Fahrzeugs kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Hat der Händler zugesichert, dass das Fahrzeug ohne weiteres zugelassen werden kann, muss er diese Kosten tragen.

Mängelrügen bei US-Importen?

Wir verteidigen US-Import-Händler bundesweit gegen unberechtigte Gewährleistungsansprüche und setzen Ihre Regressforderungen durch. Schnelle Triage in 15 Minuten.