
Was gilt als Sachmangel? Rechtliche Grundlagen, Beweislastumkehr und Abgrenzung zu Verschleiß aus Händlersicht.
Sachmangel beim Autokauf
ZusammenfassungTL;DR
Ein Sachmangel nach § 434 BGB liegt vor, wenn das Fahrzeug bei Übergabe nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Entscheidend ist der Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs – spätere Mängel oder normaler Verschleiß fallen nicht unter die Gewährleistung. Bei Verbraucherkäufen gilt die Beweislastumkehr: Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten auf, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag.
- •Sachmangel = Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit bei Übergabe
- •Normaler Verschleiß ist kein Sachmangel
- •Beweislastumkehr: 12 Monate bei Verbraucherkäufen
- •Dokumentation des Fahrzeugzustands bei Übergabe ist entscheidend
Wichtig für Händler
Die Definition des Sachmangels nach § 434 BGB ist entscheidend für Ihre Gewährleistungspflichten. Nicht jede Reklamation ist berechtigt! Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe – spätere Mängel fallen nicht unter die Gewährleistung.
Was ist ein Sachmangel?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist (§ 434 Abs. 1 BGB). Entscheidend ist der Zeitpunkt der Übergabe – spätere Mängel fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die Sache muss die vereinbarte Beschaffenheit haben. Dies umfasst ausdrückliche Zusicherungen und Beschreibungen im Kaufvertrag.
- Ausdrückliche Zusicherungen
- Beschreibungen im Kaufvertrag
- Vereinbarte Eigenschaften
Die Sache muss sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und die übliche Beschaffenheit aufweisen, die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
- Vorausgesetzte Verwendung
- Übliche Beschaffenheit
- Erwartbare Eigenschaften
Bei Gebrauchtwagen gilt: Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe auf, wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Als Händler müssen Sie dann beweisen, dass der Mangel erst später entstanden ist.
Beweislast beim Händler
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe liegt die Beweislast beim Händler. Sie müssen nachweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe entstanden ist – zum Beispiel durch unsachgemäße Behandlung.
Normaler Verschleiß ist kein Sachmangel. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs. Bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen mit 150.000 km sind andere Maßstäbe anzulegen als bei einem 2 Jahre alten Fahrzeug.
Kein Mangel
Altersbedingter Verschleiß, normale Abnutzung
Sachmangel
Defekte, die bei Übergabe vorlagen
B2B-Geschäft (Händler an Händler)
Sie können die Beschaffenheit ausdrücklich einschränken ("gekauft wie besichtigt", "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"). Solche Klauseln sind im B2B-Geschäft grundsätzlich wirksam.
B2C-Geschäft (Händler an Verbraucher)
Vollständiger Gewährleistungsausschluss ist unzulässig. Sie können die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzen (statt 2 Jahre), aber nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und gesondertem Hinweis.
Rechtssichere Gewährleistung
Lassen Sie sich von unseren Fachanwälten beraten, wie Sie Gewährleistungsansprüche rechtssicher prüfen und abwehren können.
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